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Bei Fahrscheinverlust muss der Fahrscheininhaber dem ausstellenden Agenten oder der Hauptgeschäftsstelle des Unternehmens diesen Verlust schriftlich mitteilen. Die Ausstellung eines neuen Fahrscheins geht zu Lasten des Passagiers. Der Wert des verlorenen Fahrscheins wird am Ende des Ausstellungsjahres zurückgezahlt, insofern aus der Jahreskontrolle hervorgeht, dass der Fahrschein nicht verwendet wurde.
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